Liebe Kunden, wir sind für Sie erreichbar.

unsere Reisebüros in Stuttgart, Sindelfingen und Ludwigsburg sind geöffnet. (STAND: 28.Juni 2022) Persönlich (Wir empfehlen, um Wartezeiten zu vermeiden, eine Terminvereinbarung, es gelten die allgemein gültigen Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/), telefonisch, per E-Mail oder Chatfunktion sind wir von Montag bis Samstag zwischen 11 und 18 Uhr für Sie erreichbar.

Oder vereinbaren Sie einen Termin für eine Reiseberatung per Video Chat mit einer unser Mitarbeiterinnen unter: https://reisebuero-eurolloyd.de/video/index.php/welcome/bookappointment

Die Kontaktdaten und Rufnummern Ihres Reiseveranstalters finden Sie in Ihren Reiseunterlagen – bitte kontaktieren Sie diesen bei Unklarheiten oder Fragen zu Ihrer Reise während unserer Schließzeiten.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

Sie haben bereits eine Reise gebucht, oder möchten eine neue Reise buchen? Gerne möchten wir Sie hier mit allen wichtigen Informationen zu Ihrer Urlaubsplanung/ Buchung versorgen.

Bei Neubuchung einer Reise profitieren Sie aktuell von meist sehr flexiblen Reisebedingungen!

Wir sind für sie da und unterstützen und beraten sie gerne diesbezüglich. Bis dahin bedanken wir uns für Ihr Verständnis und Ihre Geduld und senden Ihnen herzliche Grüße  – Bleiben Sie gesund !

Ihr Team der

Gesamtes Team der Euro Lloyd Reisebüros

Inhaltsverzeichnis


Infos zu Reiseveranstalter und bestehende Buchungen

Viele Reiseveranstalter haben eigene Seiten für Fragen zu Buchungen, Stornos und Änderungsbedingungen aufgebaut. Diese sind meist aktuell gepflegt und geben Ihnen wichtige Hinweise. Im Folgenden die Links zu den wesentlichen Reiseveranstaltern und Ihren Seiten.


Neubucheraktionen

Aktuelle Sonderkonditionen der Reiseveranstalter

Zahlreiche Reiseveranstalter bieten Sonderkonditionen für Buchungen sowie deutlich verbesserte Stornobedingungen. Die Bedingungen ändern sich derzeit täglich und täglich kommen neue Informationen hinzu, einige wichtige Details:

  • Kostenlose Stornierung von Neubuchungen
  • Kostenlose Umbuchungsmöglichkeiten
  • Gutscheine für Neubuchungen bzw. Treuebonus

Aktuelle Sonderkonditionen bei Neubuchung TUI DEUTSCHLAND:

***Jetzt Urlaub buchen und trotzdem flexibel bleiben – der TUI Flex Tarif macht es möglich!**

Sicherheit und Flexibilität stehen bei der Reiseplanung an erster Stelle. Mit dem Flex Tarif bieten TUI und Airtours eine gebührenfreie Umbuchungs- und Stornooption bis 15 Tage vor Anreise, bei Reisen mit Linienflügen bis 29 Tage vor Anreise. Und das ganze ab Euro 49,- pro Buchung! Das Beste: Für alle Buchungen mit Anreise bis 30.04.2023 ist zusätzlich TUI Protect für noch mehr Sicherheit inkludiert. TUI Protect schützt Sie vor Zusatzkosten durch eine mögliche Infektion im Urlaub.

Den kompletten Überblick über die aktuellsten Kulanzregelungen der Veranstalter erhalten Sie immer bei uns im Reisebüro- bei Fragen sind wir jederzeit gerne für Sie da.


Infos zu Fluggesellschaften

Aktuell bieten noch einige Airlines für bereits bezahlte und gebuchte Flüge spezielle Umbuchungsmöglichkeiten an, diese können Sie auf der jeweiligen Homepage der Fluggesellschaften nachlesen.

Bitte beachten Sie das sich die aktuellen Umbuchungsmöglichkeiten sehr kurzfristig und auch mehrmals am Tag ändern können. Die Fluggesellschaften veröffentlichen die Änderungen ohne Vorankündigungen und mit der Veröffentlichung werden ältere Regelungen für ungültig erklärt. Wir bemühen uns Ihre Anfrage so schnell wie möglich zu bearbeiten, können aber bedingt durch die hohe Nachfrage eine sofortige Bearbeitung Ihres Anliegens nicht garantieren. Daher gelten immer die Tarifbestimmungen der Airlines zum jeweiligen Bearbeitungszeitpunkt.

Beachten Sie hierzu auch die aktuellen Gepäck- und insbesondere Handgepäckbestimmungen zu Ihrem Wunsch- bzw. gebuchten Flugtarif! Derzeit stellen viele Fluggesellschaften Ihre Richtlinien um, sodass z.B. als Handgepäck nur noch eine kleine Handtasche oder Laptoptasche pro Person und kein Handgepäcktrolley mehr inkludiert ist. Dieser ist i.d.R. aber gegen Aufpreis zubuchbar.

Die meisten Airlines haben Ihre telefonische Erreichbarkeit auch für die Reisebüros minimiert, daher bitten wir Sie von telefonischen oder schriftlichen Anfragen (z.B. per Mail) Abstand zu nehmen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auf den Homepages der jeweiligen Fluggesellschaften.

Hier finden Sie die Links zu den aktuellen Umbuchungs- & Stornierungsregelungen verschiedener Airlines:

Lufthansa/SWISS:

 www.lufthansa.com/de/de/reisen-und-corona

Delta/Air France/KLM:

 https://www.klm.com/travel/de_de/prepare_for_travel/up_to_date/flight_update/index.htm

American Airlines:

 http://news.aa.com/news/news-details/2020/American-Airlines-Update-on-China-Flights-OPS-DIS/default.aspx

Singapore Airlines:

 https://www.singaporeair.com/en_UK/us/travel-info/precautionary-measures/

Eurowings:

https://www.eurowings.com/de/informieren/aktuelles-hilfe/fluginformationen-coronavirus.html


Reise- und Sicherheitshinweise

Derzeit gelten wieder umfassend differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise bzw. Reisewarnungen für einzelne Länder.

Als Grundregel gilt dabei im Hinblick auf COVID-19:

  • Eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen gilt grundsätzlich weiterhin für alle Länder, die von der Bundesregierung als Virusvariantengebiet eingestuft sind. Beschränkungen für die Einreise aus anderen Ländern wurden weitgehend aufgehoben.
  • Für Länder, für die eine Einreise nur eingeschränkt möglich ist, eine Quarantäne nach Einreise vorgesehen ist oder die in einer Gesamtschau keinen uneingeschränkten Reiseverkehr zulassen, wird in der Regel von nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten.
  • Für Länder, bei denen sowohl das Infektionsgeschehen gering ist als auch uneingeschränkte Reisemöglichkeiten bestehen und keine sonstigen Gründe dagegensprechen, wird die Reisewarnung aufgehoben und lediglich zu besonderer Vorsicht geraten.

Was für Ihr Reiseland gilt, finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Ihr Land: www.diplo.de/sicherreisen

Allgemeine Informationen vom Auswärtigen Amt zu Auslandreisen:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit

Informationen vom Robert Koch Institut:

Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt

Alles zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)

Aktuelle Statistik zu COVID-19 Infektionen in Deutschland und weltweit:

www.corona-in-zahlen.de

Beachten Sie bitte auch für die Rückreise nach Deutschland die derzeit gültigen Bestimmungen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-reisen-1735032

Jeder Reisende, der aus einem Virusvariantengebiet zurückreist nach Deutschland muss vorab online die DIGITALE EINREISEANMELDUNG ausfüllen. Digitale Einreiseanmeldung (Pflicht) Link: https://www.einreiseanmeldung.de/#/ Über den Link in der PDF-Datei, die man per E-Mail erhält nach der Registrierung, kann man das negative PCR Testergebnis (für alle Reisenden ab 12 Jahre, max. 48h alt) direkt hochladen.

Einreisequarantänepflicht Rückreise aus Virusvariantengebiet Pflicht in Deutschland: Einreisequarantänepflicht (Virusvariantengebiet für alle) und Freitesten (Bei Virusvariantengebiet kein Freitesten möglich) Link: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html#c20216


Häufige Fragen

Helfen Rücktrittsversicherungen?

Eine Reiserücktrittsversicherung greift nur, wenn der Grund für die Stornierung oder den Reiseabbruch den Reisenden unmittelbar selbst betrifft, aber nicht bei Sorge vor einer Ansteckung. Ungeachtet dessen ist natürlich jederzeit eine u. U. kostenpflichtige Stornierung möglich.

Welche Rechte hat ein Pauschalurlauber?

Bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände, wie z. B. ein Einreiseverbot, Absperrungen, nicht fahrende Züge oder ausgefallene Flüge können Reisende eine kostenfreie Stornierung verlangen. Wichtig ist hier, dass es sich um eine Pauschalreise handelt, also dass beispielsweise Anreise und Unterkunft in Kombination bei einem Veranstalter gebucht wurden.

Müssen Individualurlauber die Kosten einer nicht angetretenen Reise selbst tragen?

Wer mit dem Auto anreist oder Bahn und Hotel einzeln gebucht hat, hat keinen Vertrag nach deutschem Reiserecht geschlossen. Individualreisende müssen daher auf die Kulanz des jeweiligen Vertragspartners (Hotel, Mietwagenanbieter, u. dgl.) hoffen. Nur wenn Anreise und Unterkunft über einen Anbieter gebucht wurden, zählt dies als Pauschalreise und die Reisenden können eine Erstattung beim Veranstalter einfordern.
Kulanzregelungen seitens Bahn oder Airlines sind stellenweise allerdings denkbar.

Wer trägt die Kosten, wenn Reisenden die Einreise verweigert wird?

Bei einem behördlichen Einreiseverbot liegt ein Fall von höherer Gewalt vor. Es handelt sich um einen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstand. Sowohl eine Pauschalreise als auch eine Hotelbuchung oder ein einzelner Flug lassen sich dann kostenfrei stornieren. Ausgeschlossen ist jedoch ein Schadenersatz oder Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung.
Wenn die Behörden kein generelles Einreiseverbot verhängt haben, jedoch ein Einreisender aufgrund von Coronaverdacht einer Zwangsquarantäne unterzogen wird, muss der Gast eventuelle Stornokosten seiner Reise selbst tragen. Dies fällt unter sein persönliches Lebens- und Reiserisiko.

Wer übernimmt die zusätzlich entstandenen Kosten bei Quarantäne-Maßnahmen?

Sollten Reisende am Urlaubsort von Quarantäne-Maßnahmen betroffen sein und zusätzliche Hotelübernachtungen notwendig werden, müssen die Kosten dafür nicht vom Gast getragen werden. Die Quarantäne wird von staatlichen Einrichtungen angeordnet, beispielsweise von den lokalen Gesundheitsämtern. Dann wäre auch der jeweilige Staat für die zusätzlich entstehenden Kosten zuständig. Oft ist eine gerichtliche Klärung im Nachgang erforderlich.
Pauschalurlauber sind über die Beistandspflicht des Reiseveranstalters bessergestellt als Individualreisende. Die Organisation der Rückreise übernimmt ein Reiseveranstalter wieder nur im Rahmen einer Pauschalreise

Zahlt die Auslandskrankenversicherung bei einer Corona-Behandlung?

Unabhängig vom Coronavirus ist eine Reisekrankenversicherung für alle Auslandsreisen zu empfehlen, da diese auch die Übernahme der Kosten für einen außerplanmäßigen Rücktransport abdecken. Beim Versicherungstarifs sollten Sie darauf achten, dass der Rücktransport bereits erfolgen kann, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Gemäß manchen Bedingungen muss der Rücktransport lediglich medizinisch notwendig sein. Konkret zu Corona teilte der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) mit, dass der Schutz einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung unverändert gelte. Eine medizinische Behandlung wegen einer Coronavirus-Infektion sei versichert. Wenn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Coronavirus allerdings als Pandemie klassifiziert, übernehmen manche Versicherungen die Kosten für die Behandlung dieser Infektion nicht.

Wichtige Informationen und Hinweise dazu finden Sie auch auf der Seite unseres Partners Allianz Reiseversicherung:

https://www.allianz-reiseversicherung.de/de_DE/hilfe-und-service/coronavirus-info.html


Grundsätzliches zum Coronavirus:

Aktuelle Informationen zum Virus und den zu beachtenden Maßnahmen finden Sie unter folgenden Links:

Quelle: QTA (https://q-t-a.de/covid-19/)

Ihre

Euro Lloyd Reisebüros

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Euro Lloyd Reisebüro Stuttgart

Marktstr. 1-3
70173 Stuttgart
Tel.: (0711) 23 731 – 90
oder per Mail an: stuttgart(at)reisebuero-eurolloyd.de

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71634 Ludwigsburg
Tel.: (07141) 22 146 – 0
oder per Mail an: ludwigsburg(at)reisebuero-eurolloyd.de

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71065 Sindelfingen
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Werbung, weil Markennennung

Da bei den Blogartikeln naturgemäß auch Marken- und Hotelnamen genannt werden, muss dieser Zusatz angehängt werden, um keine Abmahnungen zu erhalten.

Wir versichern jedoch, alle Berichte entstehen aufgrund eigener Erfahrungen und Erlebnisse und sind die unabhängige Meinung der Autoren!

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